Mietertipps und MerkblÄtter
Merkblatt fÜr wohnungsabgabe
Wir erlauben uns, Sie nachstehend auf einige Punkte für eine reibungslose Wohnungsabgabe aufmerksam zu machen; notwendige Instandstellungsarbeiten sind fachmännisch und in gleichwertigem vor dem Auszug auszuführen:
- Reinigen der ganzen Wohnung mit allen Einrichtungen (Schränke, Einbaugeräte), Böden, Türen und Fenster. Bei doppelt verglasten Fenstern sind die Innenseiten auch zu reinigen. Waschen der Fensterläden, Rollläden, Lamellenstoren. Nicht vergessen: Estrich, Keller (inkl. Obsthurde), Brief- und Milchkasten.
- Textile Bodenbeläge dürfen aus hygienischen Gründen nur einwandfrei, d.h. fachmännisch sprühextrahiert (Tiefenreinigung) abgegeben werden. Selbst verlegte Teppiche sind zu entfernen (eine Weitergabe an den Nachfolger ist gestattet, muss aber direkt geregelt werden).
- Als normale Abnützung anerkennen wir Schäden, welche bei sorgfältiger Wohnungspflege nicht vermeidbar waren und ohne Ihr Verschulden entstanden sind. Mehrkosten für die Behebung von Nikotinschäden gehen vollumfänglich zu Lasten der Mieterschaft. Flickereien werden nicht akzeptiert.
- Beheben von Verstopfungen bei Waschbecken, Badewanne, Klosett, Bidet usw.
- Gründliche Reinigung der Kochplatten (bitte nicht einfetten), Ersetzen defekter Kochplatten, Reinigung des Backofens, Reinigung resp. Ersatz der Abluftfilter
- Ersetzen von defekten Hahnendichtungen und verkalkten Wasserhahnensieben.
- Ersetzen von defekten und ausgefransten Rollladen- und Sonnenstorengurten.
- Ersetzen von defekten elektrischen Schaltern und Steckdosen, von defekten Teilen an den sanitären Einrichtungen, Kühlschrank, Kochherd usw.
- Ersetzen defekter Fensterscheiben mit Glas gleicher Qualität.
- Revision allfälliger Geschirrwaschmaschine, Waschautomat, Tumbler (Quittung oder Arbeitsrapport muss vorgelegt werden).
- Spezielle Vorrichtungen, die Sie auf Ihre Kosten anbringen liessen, sind unter Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu beseitigen oder können nach Absprache mit uns ohne Entschädigung belassen werden
- Bitte veranlassen Sie das rechtzeitige Ablesen Ihrer Strom- evtl. Gaszähler und die Abmeldung Ihres Telefonanschlusses sowie die Adressänderungen an Gemeinde und Post.
